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§ 24 a Abs. 2 StVG Grenzwerte

Mittel Substanz Grenzwert im Blut
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 1ng/ml
Heroin Morphin 10ng/ml
Morphin Morphin 10ng/ml
Kokain Benzoylecgonin 75ng/ml
Amfetamine Amfetamin 25ng/ml
Designer Amfetamine Methylendioxyamfetamin (MDA) 25ng/ml
  Methylendioxyethylamfetamin (MDE) 25ng/ml
  Methylendioxymetamfetamin (MDAE) 25ng/ml
Metamfetamin Metamfetamin 25ng/ml

Diese analytischen Grenzwerte sind keine Grenzwerte, unter denen ein Führen von Fahrzeugen nach § 24 erlaubt ist. Lediglich bei Cannabis wird in der Praxis häufig entsprechend des Grenzwertes gehandelt.

 

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