Betäubungsmittelgesetz
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein deutsches Bundesgesetz, welches den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM) regelt, z.B.:
- Herstellung von BtM.
- Import oder Export von BtM.
- Abgabe und Verschreibung von BtM.
- Aufbewahrung.
Betäubungsmittel sind Stoffe, die vor allem unangenehme Gefühle wie Angst oder auch Schmerzen aufheben. Sie besitzen einen vermehrtes Missbrauchs- und Suchtpotential. Darüber hinaus können Betäubungsmittel bei übermäßigem Gebrauch die psychische und/oder physische Gesundheit gefährden. Betäubungsmittel im Sinne des BtMG sind keine Drogen. Auch Alkohol ist im Sinne des BtMG kein Betäubungsmittel.
Welche Stoffe Betäubungsmitteln sind, ist in den Anlagen I bis III im BtMG aufgelistet:
Anlage I:
Auflistung der nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, (z.B.Heroin, LSD).
Anlage II:
Auflistung der verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel
(hierbei handelt es sich vor allem um Suchtstoffe, die für verschiedene Rezepturen gebraucht werden, z.B. Metamfetamin).
Anlage III:
Auflistung der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel.
Dies sind die BtM, die ein Arzt verschreiben darf. Dazu zählen z.B.:
- Barbiturate
- Benzodiazepine
- Morphin
- Kokain
- Kodein