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Drogennachweis

Drogentests können beispielweise durch Behörden oder Gerichte angeordnet werden. Sie können aber auch mehr oder weniger freiwillig durchgeführt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man seine Fahrerlaubnis nach einem Entzug wiedererlangen möchte. Dann ist es notwendig, dass man längerfristig (im Regelfall ein Jahr) seine Drogenfreiheit nachweist.

Drogennachweise sind demnach für zwei Fragestellungen von Bedeutung:

  1. Ob überhaupt Drogen konsumiert wurden (z.B. beim Entzug der Fahrerlaubnis).
  2. Längerfristiger Nachweis von Drogenfreiheit (z.B. Bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis).

Bei Cannabis wird häufig auch noch nach der Intensität des Konsums (z.B. einmalig, unregelmäßig/selten, regelmäßiger Konsum) überprüft.

Ob Drogen zeitnah konsumiert wurden wird meistens über Drogenschnelltests ermittelt. Weitergehende Untersuchungen erfolgen dann entweder über Blut- oder Urintests. Längerfristige Nachweise über eine bestehende Drogenfreiheit erfolgen im Regelfall über Urinscreenings oder Haaranalysen.

Bluttest
Die Blutanalyse stellt die genaueste Nachweismöglichkeit dar. Mit ihrer Hilfe kann vor allem eine Aussage über den aktuellen Konsum gemacht werden, weil Drogen sofort nach der Einnahme durch den Blutkreislauf in den Körper transportiert werden. Ein regelmäßiger, missbräuchlicher Cannabiskonsum kann durch Blutanalysen jedoch auch noch nach Wochen nachgewiesen werden. Bluttests ermöglichen zusätzlich eine Aussage über die Quantität des Konsums. Sie können nicht manipuliert werden und sind weniger anfällig für „Störquellen“ (z.B. Kosmetika bei Haaranalysen, zu viel getrunkene Flüssigkeit bei Urintests).

Urinscreening
Mittels Urintests können vor allem Aussagen über den zeitlich zurückliegenden Konsum gemacht werden.
Unabhängig davon, ob ein Urinscreening angeordnet wird oder die Person selbst eine Drogenabstinenz nachweisen möchte, bedarf es zwei Voraussetzungen, damit das Ergebnis „akzeptiert“ wird, also als gültig gilt:

  1. Die betroffene Person, darf den Zeitpunkt der Urinabgabe nicht vorher wissen bzw. kalkulieren dürfen. Bei einer einmaligen Testung wird die Person im Regelfall einen Tag vor der Untersuchung angeschrieben oder angerufen. Bei einem längeren Nachweiszeitraum gilt das gleiche Verfahren. Der Proband schließt mit einer Organisation, Arzt oder Amt einen Vertrag, der unter anderem die Häufigkeit der Urintests einschließt.
  2. Der Urin muss unter „Sichtkontrolle“ abgegeben werden. Dies wird gemacht, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um den eigenen Urin handelt.

Haartest
In den Haaren lassen sich Drogen am längsten nachweisen. Die Substanzen lagern sich in allen Körperhaaren ab. Ein Drogenkonsum kann je nach Länge der Haare über mehrere Monate bis zu einem Jahr nachgewiesen werden.

Ein Drogennachweis ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Von besonderer Bedeutung sind natürlich die Menge und die Häufigkeit der konsumierten Drogen.
Nicht jeder Körper funktioniert gleich und baut gleichermaßen Drogen ab oder lagert sie ab. Auch funktioniert der Stoffwechsel nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit gleich.
Ob und wie viel einer Droge nachgewiesen wird, hängt natürlich auch von der Zeit ab, die zwischen dem Konsum und der Testung liegt.
Der Nachweis der Abbauprodukte von Cannabis ist unabhängig davon über mehrere Wochen auch im Urin möglich!

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