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Fahreignung

  • Medikamente und Straßenverkehr
    „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist.“ (StVG, §2 Abs. 4).
  • Wird die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die (Fahrerlaubnis-) Behörde, z.B. aufgrund von Alkoholkonsum am Steuer oder Drogenkonsum, entzogen, so hat sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen. Um den Führerschein, beispielsweise am Ende einer vom Gericht verhängten Sperrfrist (§ 69 Strafgesetzbuch), wieder zu erlangen, muss der Betroffene sich auf seine Fahreignung hin überprüfen lassen. Im Idealfall, hat der Betroffene die Sperrfrist im Sinne des Gesetzgebers genutzt und sich „gebessert“/bzw. verändert.
  • Ob die Fahreignung (wieder) gegeben ist wird durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) überprüft. Wie der Name sagt, handelt es sich hierbei um eine Untersuchung durch einen Mediziner und einen Psychologen. Überprüft werden beispielsweise die Veränderung des Drogenkonsums (Bei Drogenkonsum im Regelfall die Einhaltung einer Abstinenz), körperliche, psychophysiologische (z.B. Reaktions- oder Konzentrationsfähigkeit) und psychische (Einstellungs- und Verhaltensmuster) Gegebenheiten.
  • Je nachdem ob eine Abhängigkeit, ein Drogenmissbrauch, ein gewohnheitsmäßiger Konsum oder bei Cannabis auch ein gelegentlicher Konsum vorliegt, unterscheiden sich die Anforderungen an den Betroffenen. Diese genaueren Anforderungen finden sich in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand: Juni 2022) und in den Beurteilungskriterien.

Quellen:  Gräcmann, N. & Albrecht, M. (2009). Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.), Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bergisch Gladbach
Schubert, W. & Matern, R. (2009). Beurteilungskriterien: Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik. Schriftenreihe Fahreignung. Kirschbaumverlag, Bonn.

 

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