Sucht und Abhängigkeit

Abgrenzend dazu, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Begriff „Sucht“ durch den Begriff der “Abhängigkeit“ ersetzt. Allerdings werden umgangssprachlich die Begrifflichkeiten Sucht und Abhängigkeit weiterhin synonym gebraucht.
Bei „Abhängigkeit“ kann man grundsätzlich zwischen einer psychischen (seelischen) und physischen (körperlichen) Abhängigkeit unterscheiden. Die psychische Abhängigkeit ist vor allem durch den starken, unwiderstehlichen Drang geprägt, die Droge wiederholt einzunehmen („Craving“). Bei körperlicher Abhängigkeit haben der ständige Drogenkonsum und Dosissteigerungen zu einer Veränderung des Stoffwechsels im Körper geführt. Der Körper braucht dann die Droge, um noch vernünftig arbeiten zu können. Fehlt die Droge, so kommt es zu körperlichen Entzugserscheinungen wie Schmerzen, Übelkeit, Schwitzen, Frieren oder Zittern.
Die Entwicklung von Süchten oder Abhängigkeiten verläuft nie gradlinig im Sinne vom Erstkonsum zum gelegentlichen Konsum, Missbrauch, psychischer Abhängigkeit bis hin zur körperlichen Abhängigkeit.
Vielmehr handelt es sich um einen sehr komplexen Prozess, bei dem die jeweilige Persönlichkeit, das Umfeld und auch die Substanz selbst sich wechselseitig beeinflussen (siehe Rubrik Drogenwirkung). Auch muss nicht zwangsläufig eine körperliche Abhängigkeit am Ende stehen. Die gesellschaftlich tradierte Vorstellung, dass sich aus dem ersten Joint zwangsläufig eine schwere Heroinabhängigkeit ergibt, ist ein Märchen. Heute weiß man, dass vielmehr das Umfeld eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung von Abhängigkeiten spielt.
Ein offizielles Klassifizierungssystem ist das ICD-10 ICD („International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“). Es unterscheidet die Folgen des Konsums psychotroper Substanzen anhand von Intoxikation, einem schädlichen Gebrauch und einem Abhängigkeitssyndrom.
Im ICD-10 werden Alkohol, Opioide, Cannabinoide, Sedativa/Hypnotika, Kokain, Stimulanzien einschließlich Koffein, Halluzinogene, Tabak und flüchtige Lösungsmittel als psychotrope Substanzgruppen unterschieden.
Akute Intoxikation
… beschreibt „Ein vorübergehendes Zustandsbild nach Aufnahme von Alkohol oder anderen psychotropen Substanzen mit Störungen des Bewusstseins, kognitiver Funktionen, der Wahrnehmung, des Affektes, des Verhaltens oder anderer psychophysiologischer Funktionen und Reaktionen“.
Die Diagnose Intoxikation soll vor allem dann gestellt werden, wenn „ keine länger andauernde Probleme mit psychotropen Substanzen bestehen“.
Schädlicher Gebrauch
Unter schädlichem Gebrauch wird ein Konsummuster psychotroper Substanzen verstanden, „das zu einer Gesundheitsschädigung führt“.
Abhängigkeitssyndrom
Im ICD-10 werden sechs Hauptmerkmale des Abhängigkeitssyndroms beschrieben. Um die Diagnose „Abhängigkeit“ zu stellen, müssen drei dieser sechs Kriterien erfüllt sein:
- Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
- Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
- Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
- Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich.
- Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
- Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutig schädlicher Folgen, wie z.B. Leberschädigung, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen.
Eine Abhängigkeit kann sich beziehen auf:
- Einzelne Substanzen
- Substanzgruppen (z.B. Opioide, Stimulantien)
- Auf ein Spektrum verschiedener Substanzen (siehe Politoxikomanie)