Verkehrssicherheit bei Cannabiskonsum zu wenig berücksichtigt
Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland verschreibungsfähig. Nun haben Experten auf einer Tagung des B.A.D.S. (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) auf Lücken im Gesetzestext hingewiesen.
Laut Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) begehen Personen, die unter dem Einfluss von medizinischem Cannabis stehen, keine Ordnungswidrigkeit. Jedoch bestehe keine Verpflichtung, einen Nachweis über die medizinische Verordnung mitzuführen. Die fehlende Nachprüfbarkeit auf eine bestimmungsmäßige Einnahme kann dazu führen, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Blutentnahme durchgeführt werden müsse.
Wer Cannabis als Genussmittel konsumiert habe, den treffe laut B.A.D.S. die volle Härte des Gesetzes.
Quelle: B.A.D.S.